Schmierenkomödie bei der Sanitätergesetz-Reform

13.06.2019

Ein Blick hinter die Kullissen der Sanitätergesetz-Reform erlaubt es uns, die tatsächlichen Absichten der einzelnen Player bzw. Stakeholder besser einschätzen und verstehen zu können (Scheinreform).

Der Rettungsdienst reiht sich nahtlos in die österreichische Tradition des Selbstbelügens und der Selbstbeweihräucherung ein...!

"...Mir san eh so supa..." tönt es aus allen Ecken und unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen der Hilfsorganisationen und der Politik.

Dass in Wahrheit allerdings zu gering ausgebildetes Personal in großen Massen durch die Gegend geschickt bzw. im Großschadensfall an den Einsatzort berufen wird, ist eine andere Geschichte. Dieser Umstand wird eben dadurch kompensiert, dass im Einsatzfall irgendwo noch ein paar Ärzte, Krankenschwestern und besonders engagierte Personen aufgetrieben werden können.

Eine zeitgemäße Notfallversorgung - bei Verhinderung des Notarztes - ist natürlich absurd und unmöglich, selbst wenn "Notfallkompetenzen" vor Ort wären. Es hapert nämlich schon an der ganz primitiven Physiologie, von Pathophysiologie und Pharmakologie ganz zu Schweigen (deshalb NFS_Neu). Die NAEMT-Kurse über den BVRD kompensieren diesen Zustand ebenfalls, ersetzen jedoch auch keine fundierte (notfall-)medizinische Ausbildung.

Nunmehr haben diesen Umstand Viele erkannt, teilweise auch offen angesprochen, und dennoch wird einfach nur eine ganz bescheidene Anpassung des Sanitätergesetzes rauskommen. Der "Zivildienst" wird gerade wieder als Ausrede missbraucht, um das "Ehrenamt" in derzeitiger Form weiterhin zu decken.

Dabei wäre ein Berufsrettungssystem mit hochausgebildeten Fachkräften dringend nötig. Ebenso ist die Trennung in N-KTW (wo sich die Rettungssanitäter wiederfinden sollen, und RTW (wo Paramedics bzw. Notfallsanitäter Dienst versehen) eine unausweichliche Konsequenz und dem Patienten geschuldet.

Die Leitstellensysteme können heute bereits ein und dasselbe Fahrzeug als RTW oder N-KTW definieren, je nachdem, welche Besatzung sich auf dem Fahrzeug befindet, und so auch die Fahrtenzuteilung priorisieren.

Um endlich Fahrt in eine Ausbildungsreform zu bekommen, ist es auch absolut notwendig, den derzeitigen "Rettungssanitäter" - analog der deutschen Ausbildung - in einen "Rettungshelfer" umzuwandeln. Dies ist der erste Schritt, um Hilfskompetenzen von Fachkompetenzen zu unterscheiden, und auch so das Aufgabenfeld neu zu definieren. Dazu ist eine Dreiteilung der Ausbildungsstufen unbedingt notwendig.

Die Stellungnahme von ÖGERN zu dem Konzept von PRO RettungsDienst Österreich hat jedoch gerade diese Notwendigkeit - der Dreiteilung - noch negiert. Allerdings hat sich der ÖGB und die Fachgewerkschaft mit ihrem Vorschlag eines "Diplomierten Notfallsanitäters" gerade unserer Meinung angeschlossen, und in ihr Curriculum den dreistufigen Aufbau mit übernommen.

Es erscheint absolut notwendig, bei Erhalt des Ehrenamts, Personen mit wenig Zeitbudget und/oder bildungsbedingten Leistungsgrenzen auf der untersten Ebene (Krankenfahrt, Krankentransport, Sanitätswache und KAT) zu belassen. Berufsretter und engagierte Ehrenamtliche können sich dann ja den beiden aufbauenden Stufen zuwenden.

Selbst Deutschland verfolgt ein mehrstufiges Ausbildungskonzept...! Im Rettungsdienst sind nunmehr der Notfallsanitäter, und als Fahrer der Rettungssanitäter bzw. Rettungshelfer, zu finden. Damit ist auch Niedrigqualifizierten der Weg in die Notfallrettung geöffnet - allerdings an geeigneter Position...!


Unser Vorschlag für eine künftige Qualifikation des Rettungsdienst-, Krankentransport- und sonstigem Sanitätspersonals wäre (inkl. Bezeichnungs-reform):

1. Rettungshelfer (vormals RS) mit 300 Std. Ausbildung

  • 500 Std. Praxis im Rettungs- und Krankentransport

2. Rettungssanitäter (vormals NFS) mit 900 Std. Aufbaulehrgang

  • 500 Std. Praxis im Rettungs- und Krankentransport

3. Notfallsanitäter bzw. Paramedic mit dreijähriger Ausbildung (Aufbaulehrgang mit 3.000 Std. = 120 ECTS, bzw. 5.200 Std. Gesamtausbildungsdauer)

Beispiel für einen differenzierten Einsatz der drei Ausbildungsstufen:

Rettungshelfer:

  • Zivildiener (wie bisher)
  • Einsatzfahrer KTW und N-KTW
  • Transportführer KTW und übergangsweise N-KTW
  • Sanitätswache bei Veranstaltungen
  • Großanfall von Verletzten und Erkrankten
  • KAT-Bereich

Rettungssanitäter (zusätzlich):

  • Einsatzfahrer RTW und NEF
  • Transportführer N-KTW und übergangsweise RTW
  • Einsatzleiter-Tätigkeit

Notfallsanitäter bzw. Paramedic:

  • Transportführer RTW
  • Field Supervisor (FISU)
  • Einsatzfahrer RTW und NEF


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