Nach jahrzehntelangem Dahinwurschteln seitens des oberösterreichischen Roten Kreuzes reicht es nunmehr den Notärztinnen und Notärzten. Diese fordern vom Land Oberösterreich und dem Roten Kreuz nunmehr harte Reformen...!
Unsere aktuellen Beiträge für Euch!
Oberster Gerichtshof entschied: Notfallsanitäter ist keine höhere nichtkaufmännische Tätigkeit
"Als Notfallsanitäter verfügte der Kläger über besondere Notfallkompetenzen; seine Tätigkeit sei aber nicht mit der des diplomierten Krankenpflegepersonals vergleichbar, entschied der Oberste Gerichtshof. Im Vordergrund stünden manuelle Arbeiten, es handle sich nicht um einen höheren, nichtkaufmännischen Dienst. Damit liegt keine Berufsunfähigkeit...
Volatile Anästhetika zur präklinischen Analgesie durch Rettungssanitäter – Eine Übersicht
Eine neue Arbeit zur präklinischen Analgesie haben Helmut Trimmel et al. im Oktober 2021 in der Zeitschrift "Der Anästhesist" des Springer-Verlags veröffentlicht. Darin wird die präklinische Analgesie von NotfallpatientInnen mittels volatiler Anästhetika untersucht. In Frage kommt das Lachgas-Sauerstoff-Gemisch Livopan® und das Penthrop® mit dem...
Es ist vermutlichen vielen Personen klar, dass eine vollständige Erfassung vieler/aller, im Gesundheitssystem beschäftigten Personen wünschenswert, und auch notwendig ist...!
PRO RettungsDienst Österreich hat es nach zahlreichen Artikeln und Studien für notwendig erachtet, die Gesundheit der SanitäterInnen und deren Angehörigen, sowie der PatientInnen, und natürlich der Gesamtbevölkerung in den Vordergrund zu stellen.
Kommt Freiberuflichkeit im RD...?
Folgender Vorschlag von PRO RettungsDienst Österreich wurde im Ministerium deponiert:
Wie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in einem Schreiben an PRO RettungsDienst Österreich mitteilt, wird die bestehende ZARV (Zivilluftfahrzeug-Ambulanz- und Rettungsflugverordnung ZARV - 1985) überarbeitet werden, und unser aufgezeigter Widerspruch (News vom 7. August 2019) berücksichtigt...!
Das Problem mit den vielen (und auch leeren) Arzneimittellisten (AML1 und AML2) kann primitiv einfach gelöst werden. Großbritannien ist uns da schon einen großen Schritt voraus...!
Die Zivilluftfahrzeug-Ambulanz- und Rettungsflugverordnung ZARV - 1985 idgF (Gesetz zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 466/2002) enthält in Paragraph 4 Abs 3 Satz 3 einen gravierenden Fehler...!
Leere Arzneimittellisten (AML 1 und 2) waren in der Vergangenheit Anlass zu Spekulationen. Was dürften die NotfallsanitäterInnen überhaupt, vor allem bei "leeren Listen"...?